Allgemeine Geschäftsbedingungen von Johannes Mairhofer, Nernstweg 32-34 22765 Hamburg (nachfolgend „Johannes Mairhofer“)
Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Johannes Mairhofer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Johannes Mairhofer und dem Kunden.
1.2 Johannes Mairhofer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Johannes Mairhofer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Johannes Mairhofer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Johannes Mairhofer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Johannes Mairhofer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.2 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese Johannes Mairhofer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von Johannes Mairhofer. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Johannes Mairhofer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite oder der Arbeitsergebnisse mit einem Platzhalter versehen.
2.3 Sofern der Kunde Johannes Mairhofer Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt Johannes Mairhofer für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch Johannes Mairhofer.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich, Johannes Mairhofer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt Johannes Mairhofer bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die Johannes Mairhofer durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
2.5 Johannes Mairhofer ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Johannes Mairhofer ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Johannes Mairhofer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.6 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Johannes Mairhofer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.7 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Johannes Mairhofer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Johannes Mairhofer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
3.1 Johannes Mairhofer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Alle von einer KI generierten Inhalte werden nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für Johannes Mairhofer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Johannes Mairhofer wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies Johannes Mairhofer in Textform eigenständig mitzuteilen.
3.2 Johannes Mairhofer versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird Johannes Mairhofer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
Onlineauftritte und Technik
4. Webseitenerstellung (agil)
4.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Johannes Mairhofer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Johannes Mairhofer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Johannes Mairhofer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Johannes Mairhofer dar. Johannes Mairhofer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Johannes Mairhofer und dem Kunden zustande.
4.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Johannes Mairhofer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Johannes Mairhofer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
4.6 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Johannes Mairhofer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
4.7 Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.8 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Johannes Mairhofer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Johannes Mairhofer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Johannes Mairhofer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Johannes Mairhofer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
5. Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
5.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
5.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Johannes Mairhofer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
5.3 Maßgeblich für den Umfang der von Johannes Mairhofer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Johannes Mairhofer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Johannes Mairhofer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Johannes Mairhofer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Johannes Mairhofer hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Johannes Mairhofer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
5.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Johannes Mairhofer ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Johannes Mairhofer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von Johannes Mairhofer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Johannes Mairhofer verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Johannes Mairhofer endgültig nicht einverstanden, kann er oder Johannes Mairhofer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Johannes Mairhofer sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
5.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Johannes Mairhofer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Johannes Mairhofer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Johannes Mairhofer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
5.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Johannes Mairhofer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Johannes Mairhofer schriftlich oder in Textform anzeigen. Johannes Mairhofer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Johannes Mairhofer vorübergehende Workarounds bereitstellen.
5.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Johannes Mairhofer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
5.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.9 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Johannes Mairhofer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Johannes Mairhofer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Johannes Mairhofer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Johannes Mairhofer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
6. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
6.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Johannes Mairhofer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Johannes Mairhofer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Johannes Mairhofer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Johannes Mairhofer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
6.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
6.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Johannes Mairhofer kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Johannes Mairhofer gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
6.4 Johannes Mairhofer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Johannes Mairhofer liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
6.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Johannes Mairhofer schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Beratung / Weiterbildung
7. Allgemeine Beratungsleistungen
Johannes Mairhofer bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Johannes Mairhofer ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Workshops und Seminare (mit Präsenz)
8.1 Johannes Mairhofer bietet seinen Kunden verschiedene Online- und Präsenz-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Seminar- bzw. Workshopleiter und Veranstaltungsort (bei Präsenzveranstaltungen) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
8.2 Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen. Für An- und Abreise zu Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
8.3 Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Johannes Mairhofer wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Johannes Mairhofer ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.
8.5 In außergewöhnlichen Situationen (z.B. im Falle einer Pandemie) ist der Veranstalter ferner berechtigt, eine Live-Veranstaltung online durchzuführen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Falle nur statt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht zumutbar ist.
9. Workshops und Seminare (ohne Präsenz)
9.1 Johannes Mairhofer bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form, Seminar- bzw. Workshopleiter sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
9.2 Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
9.3 Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Johannes Mairhofer wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. Johannes Mairhofer ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
9.4 Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.
10. Schulungen
10.1 Johannes Mairhofer bietet seinen Kunden verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Schulungen und/oder Seminaren („Schulungen“) zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form der Schulungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
10.2 Kunde und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
10.3 Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Johannes Mairhofer wird die Schulungsleiter stets gewissenhaft auswählen. Johannes Mairhofer ist berechtigt, den Schulungsleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Schulungsleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Schulungsleiter für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.
Sonstige Bestimmungen
11. Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von Johannes Mairhofer ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
12. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Johannes Mairhofer verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Johannes Mairhofer den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die Johannes Mairhofer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
13. Mängelgewährleitung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beiJohannes Mairhofer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Johannes Mairhofer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
14. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
15.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Johannes Mairhofer dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
15.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Johannes Mairhofer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Johannes Mairhofer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
15.3 Ferner ist Johannes Mairhofer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Johannes Mairhofer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
15.4 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Johannes Mairhofer verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
16. Vertraulichkeit
Johannes Mairhofer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Johannes Mairhofer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
17. Haftung/Freistellung
17.1 Johannes Mairhofer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Johannes Mairhofer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Johannes Mairhofer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Johannes Mairhofer ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Johannes Mairhofer für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
17.2 Der Kunde stellt Johannes Mairhofer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Johannes Mairhofer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Die zwischen Johannes Mairhofer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Johannes Mairhofer als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
18.3 Johannes Mairhofer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Johannes Mairhofer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: April 2025